Gerichtsverfahren sind Inszenierung. Wofür führen wir Strafverfahren?
Meiner Auffassung nach tun wir das in erster Linie für die Opfer. Wir wollen die Taten aufarbeiten, sie als Unrecht benennen und so die Opfer in ihrer Tatbewältigung unterstützen. Zugleich legen wir damit das Fundament für unser weiteres Zusammenleben, indem wir deutlich machen: Es gibt bestimmte Handlungen, die wir als Gesellschaft nicht tolerieren.
Letztlich ist das Gericht auch eine Bühne. Wir erleben dort eine ausgeprägte Form von Inszenierung: Das Gericht, die Verfahrensbeteiligten mit ihren festgeschriebenen und klar definierten Rollen – die Anklage, die Verteidigung, die angeklagte Person, die Zeuginnen und Zeugen, die Aussagen – und schließlich sogar das Theaterpublikum, nämlich die Öffentlichkeit, die dem Geschehen folgt.
Wir befinden uns also in einer Situation, die der des Theaters erstaunlich nahekommt. Und das ist äußerst faszinierend, weil sich daraus Fragen ergeben: Wenn Recht inszeniert wird – warum geschieht das? Was wollen wir mit dieser Inszenierung erreichen? Eine solche Form des Auftretens ist ja nie zufällig; sie trägt stets eine Aussage in sich. Und damit sind wir auch schon ganz nah bei der grundlegenden Frage: Welchen Zweck hat Recht überhaupt?
Prof. Dr. Stefanie Bock und ihr Team befassen sich mit dem Straf- und Strafprozessrecht und dabei insbesondere mit der zunehmenden Internationalisierung und Europäisierung der Strafrechtspflege. Der Schwerpunkt der Lehr- und Forschungstätigkeit liegt auf dem Internationalen Strafrecht mit all seinen Teilgebieten, insbesondere dem Europäischen Strafrecht und seinen Einflüssen auf das nationale Recht, dem Völkerstrafrecht als Verbund unmittelbar völkerrechtlicher Strafnormen und seiner weltweiten Durchsetzung sowie der Rechtsvergleichung.
In dem Podcast oben spricht Prof. Dr. Stefanie Bock zu verschiedenen Themen in Forschung und Lehre. Unter anderem auch zu einer ihrer Schwerpunktvorlesung zum Thema „Geschlecht und Feminismus im Strafrecht“. Die Idee dazu entstand auf Anregung der Studierenden, die sie gebeten hatten, Geschlechterperspektivenin die Lehre einzubringen. Die Vorlesung ist gut besucht, vor allem von Studentinnen sowie weiblichen und queeren Studierenden. Ein größerer Anteil männlicher Studierender wäre wünschenswert, da das Thema nach Bocks Ansicht auch für Männer sehr wichtig und spannend ist.
Darüber hinaus gibt es am ICWC, dem Kriegsverbrecher-Dokumentationszentrum, einen eigenen Masterstudiengang: den Master „Internationale Strafjustiz“. Mit ihm verfolgt Professorin Bock das Ziel, ihre Forschung in die Lehre zu integrieren und den interdisziplinären Ansatz, der ihre Arbeit prägt, konsequent in der Ausbildung umzusetzen. Der Studiengang kombiniert verschiedene fachliche Perspektiven, wird von den Fachbereichen Rechtswissenschaften, Geschichte und Sozialwissenschaften getragen, vermittelt Methodenkompetenzen aus allen Bereichen und bietet spezialisierte Vertiefungsfächer, in denen Studierende gezielt eigene Fragestellungen bearbeiten können.
seit August 2021
Mitglied des Advisory Boards des Central Asian Yearbook of International Law and International Relations
seit Januar 2018
Stellvertretende Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes e.V.
seit März 2018
Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse, Philipps-Universität Marburg
seit November 2016
Universitätsprofessorin an der Philipps-Universität Marburg – Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung
seit November 2015
Associate Editor des Criminal Law Forum
seit August 2010
Mitglied des Scientific Advisory Board des Goettingen Journal of International Law
10.11.2017
Ruf an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (abgelehnt)
Oktober 2016
Vertretungsprofessur an der Philipps-Universität Marburg
13.7.2016
Verleihung der Venia Legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht
9.8.2011 – 30.9.2016
Akademischen Rätin auf Zeit und Habilitandin, Georg-August-Universität
4.7.2010 – 8.8.2011
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin, Georg-August-Universität Göttingen
4.6.2010
Zweite Juristische Staatsprüfung
1.6.2008 – 30.6.2010
Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Braunschweig
2005 – 2009
Promotion „Das Opfer vor dem Internationalem Strafgerichtshof“ (Betreuer: Prof. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg)
1.2.2005 – 31.1.2008
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Mankowski
30.11.2004
Erstes Juristisches Staatsexamen
1998 – 2004
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
