Dr. Jur. Johannes Meier

»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung  Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«
Johannes Meiser in Video Nr. 08

»Ich hatte in der zehnten Klasse das Fach Astronomie. Das habe ich in Deutschland noch nicht gesehen. Man erkundet im Grunde genommen das Weltall. Die Erkundung des Weltalls ist für jemanden, der aus der ehemaligen Sowjetunion kommt, ein ganz wichtiges, bedeutendes Thema, weil Juri Gagarin der erste Mensch im Weltall gewesen ist, weil die Sojus-Kapseln entwickelt wurden oder Laika, die erste Hündin war, die die Erde umkreiste.«
»Es gibt ganz grundsätzlich zwei Stränge von Juristen. Die einen meinen, Jura wäre mathematisch. Und zu dieser Gruppe zähle ich mich. Die andere Strömung sagt, Jura sei eine normative Wissenschaft, die ihr eigenes Denken und eigene Denkstrukturen hat.«
»Warum hat sich der Gesetzgeber entschieden, diesen einen Fall mit dieser Rechtsfolge zu versehen und den anderen nicht? Denn es gibt ja ganz unterschiedliche Rechtstraditionen und ganz unterschiedliche Blickweisen auf die Welt, auf die Gesellschaft und damit auch auf das Recht.«
»Das Recht und die Implementierung der neuen digitalen Entwicklungen ist eine wahnsinnig spannende Aufgabe, insbesondere im digitalisierten Kapitalmarkt – im Bankenrecht, im Zivilrecht. Juristen stehen europaweit, weltweit vor neue Herausforderungen.«
»Aber es wird die ganze Zeit jetzt im Rahmen der Blockchain-Technologie von Coins und von Token gesprochen. Was ist denn ein Token? Den gab es schon in der Vergangenheit. Token, wenn Sie das etymologisch nachvollziehen, kommt aus den germanischen Sprachen.«
»Also zuerst mal schreibe ich diese Artikel quasi aus meiner intrinsischen Motivation, weil ich direkt diese sich stellenden Rechtsfragen geklärt haben möchte. Aber auch für unsere Rechtsgemeinschaft, für unsere Gesellschaft.«
»Also der Begriff der Wehrhaftigkeit wird ja eigentlich im Zusammenhang mit unserem Demokratieprinzip benutzt. Da sprechen wir immer von der wehrhaften Demokratie, und ich habe das ein bisschen auf das Zivilrecht und auf unser Kapitalmarktrecht übertragen. Nämlich die Frage: Inwiefern ist unser Recht gewappnet für neue Entwicklungen?«
»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung  Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«
»Zuerst stand die Befreiung von den zentralen Stellen wie der EZB oder der Bundesbank. Jetzt ist man eben nicht mehr auf eine zentrale Stelle angewiesen und abhängig, sondern kann direkt mit dem anderen Netzwerk-Teilnehmer agieren. Allerdings können sich auch Machtverhältnisse im Rahmen eines solchen Blockchain-Netzwerks herausbilden, die einigen Akteuren besonders große Macht einräumen.«

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