Dr. iur. Johannes Meier ist Akademischer Rat a. Z. am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg

Dr. iur. Johannes Meier ist Akademischer Rat a. Z. am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg. Seine Forschungsschwerpunkte betreffen das klassische Bürgerliche Recht (die ersten drei Bücher des BGB), das Kapitalmarkt – und Wirtschaftsrecht und das Recht der Digitalisierung.

»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung  Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«
Johannes Meier in Video Nr. 08

»Ich hatte in der zehnten Klasse das Fach Astronomie. Man erkundet im Grunde genommen das Weltall. Die Erkundung des Weltalls ist für jemanden, der aus der ehemaligen Sowjetunion kommt, ein ganz wichtiges, bedeutendes Thema, weil Juri Gagarin der erste Mensch im Weltall gewesen ist, weil die Sojus-Kapseln entwickelt wurden oder Laika, die erste Hündin war, die die Erde umkreiste.«
»Es gibt ganz grundsätzlich zwei Stränge von Juristen. Die einen meinen, Jura wäre mathematisch. Und zu dieser Gruppe zähle ich mich. Die andere Strömung sagt, Jura sei eine normative Wissenschaft, die ihr eigenes Denken und eigene Denkstrukturen hat.«
»Warum hat sich der Gesetzgeber entschieden, diesen einen Fall mit dieser Rechtsfolge zu versehen und den anderen nicht? Denn es gibt ja ganz unterschiedliche Rechtstraditionen und ganz unterschiedliche Blickweisen auf die Welt, auf die Gesellschaft und damit auch auf das Recht.«
»Das Recht und die Implementierung der neuen digitalen Entwicklungen ist eine wahnsinnig spannende Aufgabe, insbesondere im digitalisierten Kapitalmarkt, im Bankenrecht, im Zivilrecht. Juristen stehen europaweit, weltweit vor neuen Herausforderungen.«
»Aber es wird die ganze Zeit im Rahmen der Blockchain-Technologie von Coins und von Token gesprochen. Was ist denn ein Token? Den gab es schon in der Vergangenheit. Token, wenn Sie diesen Begriff etymologisch nachvollziehen, kommt aus den germanischen Sprachen.«
»Also zuerst mal schreibe ich diese Artikeln quasi aus meiner intrinsischen Motivation, weil ich die sich stellenden Rechtsfragen geklärt haben möchte. Aber auch für unsere Rechtsgemeinschaft, für unsere Gesellschaft.«
»Der Begriff der Wehrhaftigkeit wird ja eigentlich im Zusammenhang mit unserem Demokratieprinzip benutzt. Da sprechen wir immer von der wehrhaften Demokratie, und ich habe diesen Begriff auf das Zivilrecht und auf das Kapitalmarktrecht übertragen. Nämlich in Bezug auf die Frage: Inwiefern ist unser Recht gewappnet für neue Entwicklungen?«
»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung  Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«
Zuerst stand die Befreiung von den zentralen Stellen wie der EZB oder der Bundesbank. Jetzt ist man eben nicht mehr auf eine zentrale Stelle angewiesen und von dieser abhängig, sondern kann direkt mit dem anderen Netzwerk-Teilnehmern agieren. Allerdings können sich auch Machtverhältnisse im Rahmen eines solchen Blockchain-Netzwerks herausbilden, die einige Akteuren zu mächtig werden lassen

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Diese Webseite bettet Videos ein, die auf dem Videoportals Vimeo der Vimeo, LLC, 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA hinterlegt sind. (Siehe Datenschutzerklärung)

Datenschutzerklärung